Firmung

Firmung (c) Harald Oppitz

Das Sakrament der Firmung wird auch als Sakrament des Heiligen Geistes betitelt. Es bestärkt und befähigt, den Glauben als Zeuge Christi in Wort und Tat zu verbreiten und gegebenenfalls zu verteidigen.

Die Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe geleistet haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe.

Durch Handauflegung und Salbung wird der Heilige Geist auf den Firmling übertragen. Da ein Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche dar. Neben Taufe und Eucharistie zählt die Firmung zu den Einführungssakramenten.

Erst mit der Firmung ist die Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche vollendet. Daher können auch nur Gefirmte eine Taufpatenschaft oder ein Amt in der Gemeinde (Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat) übernehmen.

Das Wort „Firmung“ leitet sich von lateinisch „firmatio“ ab und bedeutet „Bestätigung, Bekräftigung“.

Jugendliche im Alter von ca. 15 Jahren werden nach ungefähr halbjähriger Vorbereitung gefirmt. Die Einladung dazu ergeht jahrgangsweise und erfolgt vor den Sommerferien.

Wenn Sie als Erwachsener gefirmt werden möchten, erteilt das Pastoralbüro nähere Auskünfte.

Ansprechpartner

Pastoralbüro

Münsterplatz 16
41460 Neuss

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag:
08:30-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr
Dienstag:
10:00-12:30 Uhr & 14:00-16:00 Uhr

Katholische Kirchengemeinde
St. Quirinus, Neuss

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