Beichte / Versöhnung

Versöhnung / Beichte (c) Unsplash.com/Ben White

Bedeutung der Beichte

„Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden.“
Worte des Priesters bei der Lossprechung

Im Sakrament der Buße bekennt die katholische Christin oder der katholische Christ mit Reue die Sünden, die sie oder er begangen hat, und erklärt sich bereit, den angerichteten Schaden, soweit möglich, wiedergutzumachen. Dadurch öffnet sie oder er sich neu für Gott und für die Gemeinschaft der Kirche. So wird ihr oder ihm eine neue Zukunft ermöglicht.

Indem der Priester die Absolutionsworte spricht, wird die beichtende Person mit Gott versöhnt. Diese Versöhnung gilt auch für die Mitmenschen, die Kirche und die ganze Schöpfung. Das Bußsakrament (Beichte) wird deshalb auch Sakrament der Versöhnung genannt. Damit in der Lossprechung (Absolution) durch den Priester die Versöhnung mit Gott und mit der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es

  • der Reue,
  • des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis und
  • des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wiedergutzumachen.

Alternativ zur Beichte im Beichtstuhl bieten Priester das Beichtgespräch an. Es findet meist in einem Nebenraum der Kirche oder im Pfarrhaus statt. Während des persönlichen Gespräches bekennt die beichtende Person ihre Sünden und zeigt ihre Reue.

Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale Form der Sündenvergebung. Für schwere Sünden ist sie zur Vergebung notwendig. Hier erfährt die Gläubige oder der Gläubige die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes aus dem Mund des Priesters.

In der Advents- und Fastenzeit gibt es auch als besondere Vorbereitung auf die Hochfeste Buß- und Versöhnungsfeiern. Dabei sind die Gläubigen eingeladen, miteinander das eigene und das gemeinschaftliche Leben zu bedenken, sich zu besinnen, umzukehren und Buße zu tun. Allerdings ersetzt die Bußfeier die persönliche Beichte nicht.

Beichtgeheimnis

Der Priester ist zur völligen Verschwiegenheit bezüglich der in der Beichte bekannten Sünden verpflichtet. Ungeachtet möglicher schwerwiegender Gegenargumente kann der Priester vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie alle seine Ämter und seine priesterliche Würde. Nach der Beichte darf der Priester nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit der beichtenden Person über seine Sünden sprechen. Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.

Beichtgelegenheiten

Aktuelle Beichttermine können Sie der Gottesdienstordnung entnehmen.

Zudem können Sie mit unseren Priestern gerne einen persönlichen Beichttermin vereinbaren.

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